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Das Bauherrenmodell


Die steuerbegünstigte Immobilienbeteiligung an einem Zinshaus.



Bei der Immobilienbeteiligung in Form eines Bauherrenmodells erwerben mehrere Investoren gemeinsam eine Liegenschaft – kein parifiziertes Eigentum in Form von einzelnen Wohnungen – und schließen sich zu einer Eigentümergemeinschaft zusammen.

In einem zweiten Schritt wird die Immobilie umfassend saniert und langfristig vermietet. Die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit der Sanierungskosten beträgt bei geförderten Bauvorhaben nur 15 Jahre und berechtigt zum Vorsteuerabzug auf Grund der Unternehmereigenschaft.

Aufgrund der steuerlichen Vorteile und durch Förderungen ist das Bauherrenmodell eine ideale Variante der Altersvorsorge.

Der größtmögliche Vorteil von Bauherrenmodellen besteht in diesem Fall darin, dass Investoren während ihrer persönlichen Erwerbsphase die hohe einkommensteuerliche Belastung durch sehr hohe „Abschreibmöglichkeiten“ reduzieren können. In der Pensionsphase profitieren Sie von Zusatzeinnahmen durch Vermietung.


Somit können Sie sich steuersparend ein wertgesichertes, arbeitsfreies Zusatzeinkommen aufbauen, das durch Ihre Eintragung im Grundbuch abgesichert ist.


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