Anlegerwohnung

Geförderte Anlegerwohnungen


Eigentumswohnungen mit Landesförderung.



Unter einer geförderten Anlegerwohnung, Assanierung, versteht man das zumindest weitgehende Ersetzen bestehender Gebäude am selben Standort. Eine Assanierung liegt dann vor, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen kompletten Neubau ersetzt wird, oder ein Neubauanteil von mehr als 50 % erfolgt. Sehr oft weist ein solches Bauvorhaben einen Neubauanteil von 100 % auf. Es handelt sich somit technisch gesehen um einen Neubau, förderungstechnisch und steuerlich um eine „Sanierung“ eines Gebäudes.

Der Investor genießt die gleichen Vorteile wie man sie aus dem großen Bauherrenmodell (beschleunigte Abschreibung auf 15 Jahre) kennt, erwirbt jedoch parifiziertes Wohnungseigentum. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Förderung des Landes in Anspruch zu nehmen.


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